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Zuletzt aktualisiert am 14. Oktober 2026

Welche Norm gilt für BIM in Deutschland? Ein Paket statt einer einzelnen Norm

„Welche Norm gilt eigentlich für BIM?“ – Diese Frage hören wir in fast jedem Projekt. Die ehrliche Antwort: Es gibt nicht die eine BIM-Norm. Stattdessen existiert ein ganzes Paket aus internationalen Normen, europäischen Vorgaben und nationalen Richtlinien, die erst im Zusammenspiel ein funktionierendes Regelwerk ergeben. Wer nur eine davon kennt, greift zu kurz.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine einzelne BIM-Norm gibt es nicht. Es ist ein Paket aus mehreren Normen und Richtlinien.
  • DIN EN ISO 19650 regelt das Informationsmanagement über den gesamten Lebenszyklus.
  • VDI 2552 liefert die deutschen BIM-Richtlinien für die Praxis.
  • DIN EN 17412-1 definiert den Informationsbedarf (LOIN).
  • ISO 16739-1 (IFC) standardisiert den Datenaustausch zwischen Softwareanwendungen.
  • DIN 18710 regelt die Ingenieurvermessung als Grundlage für Bestandsmodelle.
  • Verbindlich werden Normen erst durch den Vertrag – also durch AIA und BAP.
  • Gesetzliche Pflicht besteht bei Infrastrukturprojekten des Bundes.

Warum es keine einzelne BIM-Norm gibt

BIM ist keine Technologie und kein Produkt, sondern eine Arbeitsmethode. Sie berührt Informationsmanagement, Datenaustausch, Modellierungstiefe, Vermessung und Vertragsgestaltung. Diese Themen sind so unterschiedlich, dass sie nicht in einer einzigen Norm abgebildet werden können. Stattdessen hat sich ein arbeitsteiliges Paket etabliert, in dem jede Norm einen spezifischen Aspekt abdeckt.

Hinzu kommt: Normen sind nicht automatisch verbindlich. Sie werden erst dann rechtlich relevant, wenn sie vertraglich vereinbart werden – oder wenn eine gesetzliche Pflicht besteht. Genau hier liegt der entscheidende Punkt für die Praxis.

Das Normenpaket im Überblick

Norm / Richtlinie Gegenstand Rolle im BIM-Prozess
DIN EN ISO 19650 Informationsmanagement mit BIM Rahmen für den gesamten Informationslebenszyklus
VDI 2552 Deutsche BIM-Richtlinien Praxisnahe Vorgaben für Prozesse, Daten, AIA/BAP
DIN EN 17412-1 Informationsbedarfstiefe (LOIN) Definition, welche Informationen wann benötigt werden
ISO 16739-1 (IFC) Datenaustausch Offener Standard für den softwareübergreifenden Datenaustausch
DIN 18710 Ingenieurvermessung Grundlage für Bestandsaufnahme und Modellgenauigkeit

DIN EN ISO 19650: Das Rückgrat des Informationsmanagements

Die DIN EN ISO 19650 ist die zentrale internationale Norm für das Informationsmanagement mit BIM. Sie ist die deutsche Antwort auf die britische PAS 1192 und bietet in ihren derzeit fünf Teilen ein Grundgerüst zur Ausgestaltung des Informationsmanagements am Bau. Die deutsche Fassung wurde im August 2019 veröffentlicht.

Die Normenreihe standardisiert das Informationsmanagement über den gesamten Lebenszyklus von Bauwerken und Assets – von der Planung über die Ausführung bis zum Betrieb. Sie definiert zentrale Konzepte wie:

  • Informationsanforderungen (EIR – Employer’s Information Requirements)
  • BIM-Abwicklungsplan (BEP – BIM Execution Plan)
  • Common Data Environments (CDE) als gemeinsame Datenumgebung

Die aktuellste Entwicklung ist die DIN EN ISO 19650-3 (Entwurf 2026), die Leitlinien für die Umsetzung des Informationsmanagementprozesses enthält. Gegenüber der Vorgängerversion wurden die Anforderungen von ISO 19650-3 in ISO 19650-2 integriert, ergänzt um Richtlinien zur gemeinsamen Datenumgebung, zur Aggregation von Informationsmodellen und zur Ebene des Informationsbedarfs.

Für die europäische Umsetzung steht mit CEN/TS 18113:2024 eine technische Spezifikation zur Verfügung, die als Leitfaden für die Implementierung der EN-ISO-19650-Reihe in Europa dient – insbesondere für die Teile 1 bis 5.

VDI 2552: Die deutschen BIM-Richtlinien

Während die ISO 19650 den internationalen Rahmen setzt, liefert die VDI-Richtlinienreihe 2552 die konkreten deutschen Vorgaben für die Praxis. Sie bildet den normativen Rahmen für die Anwendung der BIM-Methodik und beschreibt verbindliche Anforderungen an Datenmodelle sowie die fachlichen und organisatorischen Grundlagen für die Zusammenarbeit in BIM-Projekten.

Die Richtlinienreihe ist inzwischen sehr umfangreich. Die wichtigsten Blätter im Überblick:

Blatt Titel Stand
VDI 2552 Blatt 1 BIM – Grundlagen 07/20
VDI 2552 Blatt 2 BIM – Begriffe und Definitionen 08/22
VDI 2552 Blatt 3 BIM – Modellbasierte Mengenermittlung 05/18
VDI 2552 Blatt 4 BIM – Modellinhalte, Datenaustausch, Modellierungsvorgaben 05/26
VDI 2552 Blatt 5 BIM – Datenmanagement 12/18
VDI 2552 Blatt 6 BIM – Betrieb 06/23
VDI 2552 Blatt 7 BIM – Prozesse 06/20
VDI 2552 Blatt 9 BIM – Klassifikationen 03/22
VDI 2552 Blatt 10 BIM – AIA und BAP 02/21

Besonders VDI 2552 Blatt 10 ist für die Vertragsgestaltung zentral: Sie beschreibt Aufbau und Struktur von Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) und BIM-Abwicklungsplänen (BAP).

Darüber hinaus gibt es die VDI/bS 2552 Blatt 11.x-Reihe, die spezifische Informationsaustauschanforderungen für einzelne Fachbereiche definiert – etwa für Brandschutz, Bauphysik, Gebäudeautomation, Aufzugstechnik oder Schlitz- und Durchbruchsplanung.

DIN EN 17412-1: Der Informationsbedarf (LOIN)

Die DIN EN 17412-1 – seit Juni 2021 in Deutschland als Norm eingeführt – definiert die Informationsbedarfstiefe (Level of Information Need, LOIN). Sie beschreibt Konzepte und Grundprinzipien zur Definition von Informationsbedarfen sowie zur Strukturierung und Übergabe von Informationen im Rahmen von BIM-Prozessen.

Der Kerngedanke: Nicht alles muss immer geliefert werden. Der LOIN orientiert sich am konkreten Anwendungsfall und folgt der Maxime „So viel wie nötig, so wenig wie möglich“. Ein vollständiger LOIN umfasst drei Dimensionen:

  • Geometrische Informationen – Wie detailliert sind Form und Lage des Objekts?
  • Alphanumerische Informationen – Welche Eigenschaften, Parameter oder Klassifikationen hat das Objekt?
  • Dokumentarische Informationen – Gibt es zugehörige Dokumente, Zertifikate oder Nachweise?

Die Norm wird derzeit als DIN EN ISO 7817-1:2024-11 weiterentwickelt und ersetzt die bisherige DIN EN 17412-1.

ISO 16739-1 (IFC): Der Standard für den Datenaustausch

Die DIN EN ISO 16739-1 definiert die Industry Foundation Classes (IFC) – den offenen internationalen Standard für den Datenaustausch in der Bauwirtschaft. IFC ermöglicht, dass Informationen, die bei der Bauwerksinformationsmodellierung verwendet werden, zwischen verschiedenen Softwareanwendungen ausgetauscht und gemeinsam genutzt werden können.

Die aktuelle Fassung ISO 16739-1:2024 enthält wichtige Erweiterungen für Infrastrukturbauwerke wie Brücken, Straßen, Eisenbahnen, Wasserstraßen und Hafenanlagen. Hinzugekommen sind unter anderem semantische Konstrukte für Infrastruktur- und Ingenieurbauwerke, geometrische Übergangsbögen zur Trassierung sowie neue Typen geometrischer Modelle zur Abbildung von Krümmungen.

IFC ist damit die technische Grundlage für Open-BIM – also für die softwareunabhängige Zusammenarbeit aller Projektbeteiligten.

DIN 18710: Ingenieurvermessung als Grundlage

Die DIN 18710 trägt den allgemeinen Titel Ingenieurgeodäsie und legt allgemeine Anforderungen für ingenieurgeodätische Tätigkeiten fest. Sie besteht aus vier Teilen:

  • Teil 1: Allgemeine Anforderungen
  • Teil 2: Aufnahme
  • Teil 3: Absteckung
  • Teil 4: Überwachung

Für BIM besonders relevant: Die aktuelle Überarbeitung der Norm berücksichtigt ausdrücklich Anforderungen aus dem Bereich Building Information Modeling (BIM). Die Norm wurde an neue Messtechniken angepasst und um BIM-spezifische Anforderungen erweitert.

Die DIN 18710-1 legt zudem fünf Genauigkeitsstufen für die Ingenieurvermessung fest, getrennt nach Lage und Höhe. Damit bildet sie die Grundlage für die Definition von LOA-Anforderungen (Level of Accuracy) in Bestandsmodellen.

Wann Normen verbindlich werden: Der Vertrag entscheidet

Normen sind nicht automatisch rechtsverbindlich. Sie werden erst dann verbindlich, wenn sie vertraglich vereinbart werden. Im BIM-Kontext geschieht das über zwei zentrale Dokumente:

  • AIA (Auftraggeber-Informations-Anforderungen): Der Auftraggeber legt fest, welche Informationen der Auftragnehmer liefern muss.
  • BAP (BIM-Abwicklungsplan): Nach Vertragsabschluss wird festgelegt, wie die konkrete Lieferung der in den AIA vereinbarten Informationen erfolgen muss.

Die AIA sind damit Grundlage für die Vergabe der Planungsleistungen und werden vertraglich vereinbart. Der BAP hingegen ist ein Instrument zur Koordination der Zusammenarbeit und wird gemeinsam von der Auftragnehmerseite erarbeitet und mit dem Auftraggeber abgestimmt.

Wichtig: Festlegungen im BAP sind nicht geeignet, die sich aus den AIA und den weiteren Vertragsgrundlagen ergebenden werkvertraglichen Ziele abzuändern. Der BAP konkretisiert die AIA, er ersetzt sie nicht.

Gesetzliche Pflicht: Infrastrukturprojekte des Bundes

Eine gesetzliche Pflicht zur BIM-Anwendung besteht in Deutschland für Infrastrukturprojekte des Bundes. Grundlage ist der Stufenplan Digitales Planen und Bauen, den das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Dezember 2015 veröffentlicht hat. Ziel war, dass bis Ende 2020 alle neu zu planenden Projekte im Zuständigkeitsbereich des BMVI mit BIM geplant und gebaut werden.

Der Stufenplan folgt sieben Grundsätzen und fördert eine kooperative Arbeitsweise sowie die schrittweise Einführung moderner, IT-gestützter Prozesse bei Planung, Bau und Betrieb von Bauwerken.

Die aktuelle Entwicklung geht noch weiter: Der Masterplan BIM Bundesfernstraßen sieht vor, ab Q1 2026 den Regelprozess für das Planen und Bauen von Bundesfernstraßen schrittweise flächendeckend einzuführen. Dafür stellt das BMV der Autobahn GmbH und den Auftragsverwaltungen der Länder eine bundesweit einheitliche Musterrichtlinie MR BIM zur Verfügung.

Auch das Infrastruktur-Zukunftsgesetz stärkt digitale Methoden wie BIM und schafft rechtliche Voraussetzungen, um Planungsprozesse zu beschleunigen und digitale Standards dauerhaft im Infrastrukturbereich zu verankern.

Übersicht mit Quellen

Norm / Richtlinie Vollständiger Titel Herausgeber / Quelle Verbindlichkeit
DIN EN ISO 19650 Informationsmanagement mit BIM DIN / ISO Vertraglich vereinbar
VDI 2552 BIM-Richtlinien (Blatt 1–12) VDI / buildingSMART Vertraglich vereinbar
DIN EN 17412-1 Informationsbedarfstiefe (LOIN) DIN / CEN Vertraglich vereinbar
DIN EN ISO 7817-1 LOIN (Nachfolgenorm) DIN / ISO Vertraglich vereinbar
ISO 16739-1 (IFC) Industry Foundation Classes DIN / ISO Vertraglich vereinbar
DIN 18710 Ingenieurgeodäsie DIN Vertraglich vereinbar
Stufenplan Digitales Planen und Bauen BIM-Einführung Infrastruktur BMVI / BMV Gesetzliche Pflicht bei Bundesinfrastruktur
Masterplan BIM Bundesfernstraßen BIM-Regelprozess ab 2026 BMV Gesetzliche Pflicht bei Bundesfernstraßen

Fazit: Eine einzelne BIM-Norm gibt es in Deutschland nicht. Stattdessen gilt ein Paket aus internationalen Normen, europäischen Vorgaben und nationalen Richtlinien. Die DIN EN ISO 19650 regelt das Informationsmanagement, die VDI 2552 liefert die deutschen Praxisvorgaben, die DIN EN 17412-1 definiert den Informationsbedarf, IFC standardisiert den Datenaustausch und die DIN 18710 sichert die Vermessungsgrundlage. Verbindlich werden sie erst durch den Vertrag – also durch AIA und BAP. Eine gesetzliche Pflicht besteht bei Infrastrukturprojekten des Bundes.

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